Rechnungsstellung in der Werkstatt: Pflichtangaben, E-Rechnung, Fristen

Eine Werkstattrechnung muss zwei Dinge leisten. Sie muss steuerlich korrekt sein, damit Ihr Geschäftskunde die Vorsteuer abziehen kann und Ihre Buchhaltung einer Betriebsprüfung standhält. Und sie muss für den Kunden nachvollziehbar sein, damit er ohne Rückfragen bezahlt. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann Sie als Kfz-Betrieb eine Rechnung ausstellen müssen, welche Angaben das Umsatzsteuergesetz verlangt, wie Sie Arbeitswerte und Teile sauber aufschlüsseln und was die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2027 für Ihre Werkstatt bedeutet.
Kurz gesagt
- Rechnungspflicht: An Unternehmen müssen Sie nach § 14 UStG innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung eine Rechnung ausstellen. Bei Privatkunden besteht diese steuerliche Pflicht in der Regel nicht, in der Praxis bekommen sie trotzdem immer eine Rechnung.
- Pflichtangaben: Name und Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag gehören auf jede Rechnung über 250 €.
- E-Rechnung: Empfangen müssen Sie sie schon seit 2025. Ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch ausstellen, ab 2028 alle Betriebe, jeweils im B2B-Geschäft.
- Aufbewahrung: Rechnungen müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden. Steuerberater empfehlen aus Vorsicht weiterhin zehn Jahre.
- Durchgängiger Ablauf: Wenn Auftrag, Kostenvoranschlag, Freigabe und Rechnung in einem System liegen, sinkt die Fehlerquote und Sie haben weniger Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wann eine Werkstatt eine Rechnung ausstellen muss
- 2. Pflichtangaben auf der Werkstattrechnung
- 3. Was eine gute Werkstattrechnung zusätzlich klar macht
- 4. E-Rechnung: Was sich 2027 und 2028 für Werkstätten ändert
- 5. Vom Auftrag zur Rechnung: der saubere Ablauf in sechs Schritten
- 6. Wenn eine Rechnung falsch ist: korrigieren statt neu schreiben
- 7. Aufbewahrung: acht Jahre Pflicht, zehn Jahre empfohlen
- Unsere Sicht: Die Rechnung ist das Ende eines Prozesses, nicht ein eigenes Programm
- Rechnungen schreiben mit CarsKeeper
- Häufige Fragen zur Rechnungsstellung in der Werkstatt
- Quellen
1. Wann eine Werkstatt eine Rechnung ausstellen muss
Die Frage aus der Google-Suche „Muss eine Kfz-Werkstatt Rechnungen ausstellen?“ hat eine zweigeteilte Antwort. Entscheidend ist, wer Ihr Kunde ist.

Geschäftskunden (B2B): Führen Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen aus, etwa die Inspektion eines Firmenwagens oder die Reparatur eines Lieferwagens, sind Sie zur Rechnung verpflichtet. Laut § 14 Abs. 2 UStG muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden. Dasselbe gilt für Leistungen an juristische Personen, also zum Beispiel an einen Verein oder eine Stiftung, wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zusammenfasst.
Privatkunden (B2C): Für die Reparatur am privaten Pkw verlangt das Umsatzsteuergesetz keine Rechnung. Eine Rechnungspflicht gegenüber Privatpersonen sieht es vor allem bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück vor, und dazu gehört eine Fahrzeugreparatur nicht. Trotzdem stellt jede seriöse Werkstatt auch Privatkunden eine Rechnung aus. Ein Grund ist, dass Sie Ihre Einnahmen ohnehin lückenlos belegen müssen. Außerdem braucht der Kunde die Rechnung für Gewährleistungsansprüche, für die Versicherung, für das Scheckheft oder beim späteren Verkauf des Fahrzeugs.
Merksatz: Gegenüber Unternehmen ist die Rechnung Pflicht, gegenüber Privatkunden ist sie Standard. Behandeln Sie beide Fälle in Ihrer Werkstatt gleich sorgfältig.
2. Pflichtangaben auf der Werkstattrechnung
Welche Angaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, regelt § 14 Abs. 4 UStG. Fehlt eine Angabe, kann Ihr Geschäftskunde den Vorsteuerabzug verlieren. Danach folgen meist Rückfragen und eine Korrektur, und das Geld kommt später.
| Pflichtangabe | Was das in der Werkstatt konkret heißt |
|---|---|
| Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers | Firmenname laut Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregister, Straße, PLZ, Ort |
| Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers | Bei Firmenkunden die Firma, nicht der Fahrer, der das Auto bringt |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | Die Steuernummer Ihres Betriebs oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| Ausstellungsdatum | Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wird |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalig vergeben, ohne Dubletten. Lücken sollten erklärbar sein. |
| Menge und Art der Teile, Art und Umfang der Arbeiten | z. B. „Bremsbeläge VA, 1 Satz“ und „Bremsbeläge vorn erneuert, 1,2 Std.“ |
| Zeitpunkt der Leistung | Datum der Reparatur bzw. der Fertigstellung, auch der Monat genügt |
| Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt | Nettobeträge für Lohn und Material |
| Steuersatz und Steuerbetrag | In der Regel 19 % und der daraus berechnete Betrag |
| Hinweis auf Steuerbefreiung | Nur wenn eine Befreiung greift, z. B. bei bestimmten Auslandsfällen |
Für Rechnungen bis 250 € brutto, die sogenannten Kleinbetragsrechnungen, reichen weniger Angaben. Damit Sie im Alltag nicht zwei Logiken pflegen müssen, ist es meist einfacher, auch kleine Beträge wie einen Glühlampenwechsel mit allen Angaben abzurechnen.
Wenn Sie eine Rechnung im Nachhinein prüfen wollen, hilft unsere Checkliste Rechnung der Kfz-Werkstatt richtig prüfen.
3. Was eine gute Werkstattrechnung zusätzlich klar macht
Das Gesetz legt das Minimum fest. Ob ein Kunde zahlt oder sich beschwert, hängt meistens an anderen Punkten. Die Suchergebnisse zu diesem Thema zeigen das deutlich: Ein großer Teil davon sind Foren und Ratgeber, in denen Autofahrer über Werkstattrechnungen streiten. Fast immer geht es um diese Punkte:
Arbeitszeit nachvollziehbar abrechnen
Geben Sie die Arbeitsleistung als Arbeitswerte oder Stunden mit dem jeweiligen Stundensatz an und beschreiben Sie den Arbeitsschritt im Klartext. „Diagnose“ allein ruft Rückfragen hervor. „Fehlerspeicher ausgelesen, Lambdasonde Bank 1 gemessen, Stecker gereinigt“ beantwortet sie, bevor jemand fragt.
Teile einzeln aufführen
Nennen Sie jedes Teil mit Bezeichnung, Menge und Einzelpreis. Bei Flüssigkeiten wie Motoröl oder Kältemittel geben Sie die Menge in Litern bzw. Gramm an. Pauschalen für Kleinmaterial sollten klein bleiben und als eigene Position erkennbar sein.
Kostenvoranschlag und Freigaben dokumentieren
Der häufigste Streitfall: Die Rechnung liegt spürbar über dem Kostenvoranschlag. Die in der Branche verbreiteten Kfz-Reparaturbedingungen regeln deshalb Auftragserteilung und Kostenvoranschlag ausdrücklich. Auch bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann die Werkstatt nicht unbegrenzt davon abweichen. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass mehr zu tun ist, gilt: Rufen Sie den Kunden an, halten Sie seine Zustimmung schriftlich fest und verweisen Sie auf der Rechnung darauf. Mit einer digitalen Unterschrift auf dem Tablet oder einem Signier-Terminal ist diese Freigabe in Sekunden belegt.
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Geben Sie Zahlungsziel, Bankverbindung und gegebenenfalls Skonto an. Bei Privatkunden ist es in Werkstätten üblich, das Fahrzeug erst nach Zahlung herauszugeben. Halten Sie diesen Ablauf in Ihren Auftragsbedingungen fest, damit es bei der Abholung keine Diskussion gibt.
4. E-Rechnung: Was sich 2027 und 2028 für Werkstätten ändert
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen, die nun nacheinander auslaufen. Die verbindlichen Details stehen in den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung.
| Zeitraum | Was für Ihre Werkstatt im B2B-Geschäft gilt |
|---|---|
| Seit 1. Januar 2025 | Empfang von E-Rechnungen ist Pflicht. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür. |
| Bis 31. Dezember 2026 | Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie PDF sind beim Ausstellen noch zulässig. |
| Ab 1. Januar 2027 | Werkstätten mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Betriebe dürfen noch Papier und PDF nutzen, ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| Ab 1. Januar 2028 | Alle Werkstätten müssen im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. |
Wichtig sind zwei Abgrenzungen. Erstens gilt die Pflicht nur zwischen Unternehmen. Den Privatkunden mit seinem Kleinwagen dürfen Sie weiter auf Papier oder per PDF abrechnen. Zweitens ist ein einfaches PDF keine E-Rechnung. Gemeint ist ein strukturiertes Datenformat, das sich maschinell auslesen lässt, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1, wie auch die Übersicht von Steuertipps für Unternehmer erklärt.
Für freie Werkstätten mit Flottenkunden, Autohäusern, Leasinggesellschaften oder Handwerksbetrieben im Kundenstamm ist das ein spürbarer Einschnitt. Heute ist der 20. Oktober 2026. Wenn Ihr Umsatz 2026 über 800.000 € liegt, bleiben Ihnen also gut zwei Monate. Was die Umstellung konkret bedeutet, lesen Sie auf unserer Seite zur E-Rechnung für Kfz-Werkstätten.
Merksatz: Die 800.000-€-Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Vorjahres, nicht auf Ihren B2B-Anteil. Wer viele Flottenfahrzeuge betreut, liegt schneller darüber, als es sich anfühlt.
5. Vom Auftrag zur Rechnung: der saubere Ablauf in sechs Schritten
Fehler auf Rechnungen entstehen selten erst beim Schreiben der Rechnung. Meist passieren sie vorher: Ein Teil wird nicht erfasst, Arbeitszeit wird geschätzt statt gebucht, eine Freigabe liegt nur mündlich vor. Dieser Ablauf hat sich in Kfz-Betrieben bewährt:
- Fahrzeugannahme: Erfassen Sie Kunde, Fahrzeug, Kilometerstand und Kundenwunsch. Prüfen Sie bei Firmenkunden die Rechnungsanschrift und klären Sie, ob eine E-Rechnung gewünscht oder vorgeschrieben ist.
- Kostenvoranschlag: Erstellen Sie ihn aus denselben Positionen, aus denen später die Rechnung wird, und lassen Sie ihn vom Kunden unterschreiben.
- Auftrag und Freigabe: Wandeln Sie den Kostenvoranschlag in einen Auftrag um. Dokumentieren Sie Zusatzarbeiten mit einer neuen Freigabe.
- Durchführung: Mechaniker buchen Arbeitszeit und Teile direkt auf den Auftrag, am besten auf einem Werkstatt-Tablet in der Halle statt auf einem Zettel.
- Rechnung: Erzeugen Sie die Rechnung aus dem Auftrag, mit fortlaufender Nummer, allen Pflichtangaben und, wenn nötig, als XRechnung oder ZUGFeRD.
- Zahlung und Mahnwesen: Gleichen Sie Zahlungseingänge ab. Offene Posten erinnern Sie mit einer Zahlungserinnerung und danach mit gestuften Mahnungen.
Bei wiederkehrenden Leistungen, etwa Wartungsverträgen für Flotten, sparen automatisch erstellte wiederkehrende Rechnungen den monatlichen Handgriff.
6. Wenn eine Rechnung falsch ist: korrigieren statt neu schreiben
Eine bereits versendete Rechnung dürfen Sie nicht einfach überschreiben oder löschen. Das widerspricht dem Grundsatz der Unveränderbarkeit nach GoBD. Wie Sie stattdessen vorgehen, hängt vom Fehler:
- Fehlende oder falsche Angabe wie Anschrift oder Leistungsdatum: Stellen Sie eine Rechnungsberichtigung aus, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Schritt für Schritt erklärt in unserem Beitrag zur Rechnungskorrektur in der Werkstatt.
- Rechnung komplett falsch oder Auftrag storniert: Erstellen Sie eine Stornorechnung und danach eine neue Rechnung. Details finden Sie unter Stornorechnung in der Werkstatt.
- Nachträglicher Preisnachlass oder Kulanz: Stellen Sie eine Gutschrift bzw. Rechnungskorrektur über den Differenzbetrag aus. Siehe Gutschrift in der Werkstatt erstellen.
7. Aufbewahrung: acht Jahre Pflicht, zehn Jahre empfohlen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Rechnungen und Buchungsbelege eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von acht statt zehn Jahren. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt jedoch weiterhin, aus Gründen der steuerlichen Absicherung einheitlich zehn Jahre aufzubewahren, wie die Übersicht zu Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht erläutert. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Bei E-Rechnungen gilt eine Erleichterung: Nach der zweiten Änderung des GoBD-Schreibens durch das BMF genügt es, nur den strukturierten Datenteil aufzubewahren, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Ein Ausdruck reicht dagegen nicht. Die Datei muss elektronisch, unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden.
In der Praxis zahlt es sich aus, Rechnung, Auftrag, Freigaben und technische Dokumentation zusammen zum Fahrzeug abzulegen. Kommt es Jahre später zu einem Gewährleistungsfall oder zur Frage, was an einem Fahrzeug gemacht wurde, finden Sie dann alles an einer Stelle. Für Messwerte und Fehlercodes aus der Fehlersuche bietet sich ein zentrales Diagnoseprotokoll pro Fahrzeug an, damit Befunde nicht auf einzelnen Laptops verstreut liegen. Welche Unterlagen Sie wie lange aufbewahren müssen, haben wir in Aufbewahrungsfristen für Werkstätten zusammengestellt. Für Rechnungen, die per E-Mail ein- oder ausgehen, gilt zusätzlich unser Leitfaden zur GoBD-konformen E-Mail-Archivierung.
Unsere Sicht: Die Rechnung ist das Ende eines Prozesses, nicht ein eigenes Programm
In vielen freien Werkstätten, mit denen wir sprechen, entsteht die Rechnung in einem anderen Programm als der Auftrag. Und die Buchhaltung läuft in einem dritten. Jeder Wechsel zwischen diesen Systemen ist eine Fehlerquelle. Mal wird ein Teil doppelt erfasst, mal fehlt eine Position, mal ist die Kundenanschrift in einem Programm aktuell und im anderen nicht. Dazu kommt die Zeit für das Abtippen.
Wir halten das für das eigentliche Problem der Rechnungsstellung in der Werkstatt. Die Pflichtangaben sind schnell gelernt. Schwieriger ist es, dass Kostenvoranschlag, Auftrag, Freigabe, Rechnung und Mahnung lückenlos zusammenpassen. Deshalb haben wir CarsKeeper so gebaut, dass all diese Schritte in einem System ablaufen und die Daten nur einmal erfasst werden. Mit der E-Rechnungspflicht wird das noch wichtiger: Ein strukturiertes Format verzeiht keine Lücken in den Stammdaten.
Unser Rat für die nächsten Wochen: Prüfen Sie Ihren Vorjahresumsatz, gehen Sie Ihre B2B-Kunden durch und testen Sie den Versand einer XRechnung, bevor sie verpflichtend wird.
— Fabian
Rechnungen schreiben mit CarsKeeper
Mit CarsKeeper erstellen Sie Kostenvoranschläge, digitale Aufträge und Rechnungen in einem durchgängigen Ablauf, inklusive E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD, Mahnwesen und digitaler Unterschrift. Die Software läuft vollständig in der Cloud, funktioniert auf allen Geräten und ist GoBD- und DSGVO-konform ausgelegt. Der DATEV-Export und eine integrierte Bilanzbuchhaltung folgen demnächst. Der CarsKeeper Vollzugang kostet 15 € pro Monat und Nutzer. Alle Funktionen im Detail finden Sie auf der Seite zum Kfz-Rechnungsprogramm. Für Freigaben direkt in der Halle oder an der Annahme gibt es zusätzlich Werkstatt-Tablet und Signier-Terminal.
Häufige Fragen zur Rechnungsstellung in der Werkstatt
Muss eine Kfz-Werkstatt Privatkunden eine Rechnung ausstellen?
Nach dem Umsatzsteuergesetz besteht gegenüber Privatkunden bei einer Fahrzeugreparatur in der Regel keine Rechnungspflicht. Pflicht ist sie gegenüber Unternehmen und juristischen Personen. In der Praxis sollten Sie trotzdem jedem Kunden eine Rechnung ausstellen, denn Sie brauchen den Beleg für Ihre Buchhaltung und der Kunde für Gewährleistung und Fahrzeughistorie.
Wie schnell muss die Rechnung nach der Reparatur ausgestellt werden?
Gegenüber Unternehmen muss die Rechnung laut § 14 UStG innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden. Aus Sicht der Liquidität ist das viel zu lang. Bewährt hat sich, die Rechnung bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen oder am selben Tag zu versenden.
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein reines PDF ist im B2B-Geschäft bis Ende 2026 noch zulässig, ab 2027 nur noch für Betriebe bis 800.000 € Vorjahresumsatz und nur mit Zustimmung des Empfängers.
Wie lange muss ich Werkstattrechnungen aufbewahren?
Seit 2025 beträgt die gesetzliche Frist acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung. Viele Steuerberater empfehlen weiterhin zehn Jahre, um auf der sicheren Seite zu sein. E-Rechnungen müssen elektronisch und unveränderbar archiviert werden, ein Ausdruck reicht nicht.
Quellen
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
- Finanzamt NRW: Ordnungsgemäße Rechnungen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- Steuertipps: E-Rechnung senden und empfangen
- Schomerus: Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht
- KPMG Tax News: Zweite Änderung der GoBD
- Kfz-Reparaturbedingungen, Stand 01/2025