E-RECHNUNG

E-Rechnung in der Kfz-Werkstatt: Was gilt, ab wann — und was zu tun ist

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — auch Ihre Werkstatt, auch wenn Sie selbst noch keine ausstellen. Das Ausstellen kommt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Diese Seite erklärt, was das für einen Kfz-Betrieb konkret heißt — und was schlicht nichts kostet, weil es in CarsKeeper eingebaut ist.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Ohne Kreditkarte. Monatlich kündbar.

01 — DIE KURZE ANTWORT

Muss meine Werkstatt E-Rechnungen ausstellen?

Ja, aber gestaffelt und nur im Geschäft mit anderen Unternehmen. Liegt Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, gilt die Ausstellungspflicht ab dem Januar 2027. Alle übrigen Betriebe folgen am 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen dauerhaft keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen muss sie dagegen jeder Betrieb — seit dem Januar 2025, ohne Ausnahme.

Definition

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten XML-Format nach EN 16931, das eine Software automatisch auslesen kann. Ein PDF per E-Mail ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“.

02 — DER STUFENPLAN

Welche Fristen gelten wann?

Ab wannFür wenWas gilt
01.01.2025alle inländischen UnternehmenEmpfangspflicht — ausnahmslos, gilt bereits
bis 31.12.2026alle AusstellerPapier/PDF im B2B noch erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers)
01.01.2027Vorjahresumsatz über 800.000 €Ausstellungspflicht
bis 31.12.2027Vorjahresumsatz bis 800.000 €Papier/PDF noch erlaubt (mit Zustimmung)
01.01.2028alle übrigenAusstellungspflicht, unabhängig vom Umsatz
dauerhaftKleinunternehmer § 19 UStGvom Ausstellen befreit, zum Empfang verpflichtet

Die meisten Kfz-Betriebe liegen unter der 800.000-€-Grenze und haben damit formal bis 2028 Zeit. Das ist der Punkt, an dem sich zwei Betriebe unterscheiden: Der eine wartet bis Dezember 2027, der andere stellt um, wenn es ruhig ist.

Weiterführend: Alle Fristen im Detail

03 — DIE WERKSTATT SITZT AUF BEIDEN SEITEN

Betrifft die E-Rechnung auch Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht gilt ausschließlich für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Die Rechnung an den Privatkunden, der seinen Golf abholt, bleibt unverändert — als Papier oder PDF. Für eine Werkstatt ist genau diese Trennung entscheidend, weil beide Rechnungsarten täglich nebeneinander laufen.

Was Sie empfangen

Ihre Lieferanten sind selten klein. Teilegroßhandel, Reifenlieferant, Werkzeuggroßhändler, Prüforganisation — viele liegen über der 800.000-€-Grenze und stellen zum 1. Januar 2027 um. Ab dann kommt XML in Ihr Postfach, ob Ihre Ablage darauf vorbereitet ist oder nicht. Und die Aufbewahrungspflicht trifft den strukturierten Teil: acht Jahre, unverändert.

Was Sie ausstellen

Auf der Ausgangsseite betrifft es Ihre gewerblichen Kunden — und das sind meist die mit den größten Beträgen:

  • Fuhrparks und Firmenwagenflotten
  • Leasinggesellschaften
  • Versicherungen bei Unfallinstandsetzung
  • Autohäuser, für die Sie Arbeiten übernehmen
  • Handwerksbetriebe mit Transportern

Der Privatkundenanteil bleibt außen vor. Wer also hört „E-Rechnung betrifft mich nicht, ich habe fast nur Privatkunden“, hat halb recht — und übersieht, dass die margenstärksten Rechnungen genau in der anderen Hälfte liegen.

04 — WAS ES PRAKTISCH BEDEUTET

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung ausstellen kann?

Sie riskieren keine Strafe im engeren Sinne, aber drei Dinge passieren zuverlässig: Ihr Firmenkunde kann die Vorsteuer nicht sauber ziehen, seine Buchhaltung schickt die Rechnung zurück, und Sie warten auf Ihr Geld. In der Betriebsprüfung ist eine formell fehlerhafte Rechnung zusätzlich ein Ansatzpunkt. Kurz: Es kostet Sie kein Bußgeld, sondern Liquidität und Nerven.

Reicht es nicht, das PDF einfach zu mailen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Definition eng: E-Rechnung ist nur ein strukturiertes Format nach EN 16931 — XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab 2.0.1 (PDF mit eingebettetem XML). Ein normales PDF gilt als „sonstige Rechnung“. Bei ZUGFeRD ist zudem seit 2025 der XML-Teil maßgeblich: Weichen PDF und XML voneinander ab, zählt das XML.

Weiterführend: XRechnung oder ZUGFeRD — was passt zur Werkstatt? →

05 — UMSETZUNG IN CARSKEEPER

Wie erstelle ich eine E-Rechnung in CarsKeeper?

Gar nicht anders als bisher. Sie schreiben Ihre Rechnung wie immer aus dem Auftrag heraus; beim Abschließen erzeugt CarsKeeper zusätzlich zum PDF den strukturierten Datensatz nach EN 16931 und legt ihn unveränderbar ab. Es gibt keinen Extra-Schalter, kein Zusatzmodul und keinen Aufpreis — der Unterschied zwischen „vorbereitet“ und „nicht vorbereitet“ ist bei CarsKeeper kein Projekt, sondern eine Voreinstellung.

Was die Pflicht verlangtWie CarsKeeper es löst
Strukturiertes Format nach EN 16931XRechnung und ZUGFeRD ≥ 2.0.1 werden erzeugt
Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG im XMLAus Auftrag, Kunde und Fahrzeugakte übernommen, nicht abgetippt
XML führend bei HybridrechnungenDas eingebettete XML ist die Quelle, das PDF nur die Ansicht
8 Jahre unveränderbare AufbewahrungAbgeschlossene Rechnungen sind unveränderlich, mit Prüfsumme und Änderungsprotokoll
Korrekturen als E-RechnungStornorechnung mit Bezug auf das Original
B2C weiterhin als PDFPrivatkundenrechnung bleibt, wie sie war

XRechnung und ZUGFeRD sind im Preis enthalten.

Und das Empfangen?

Für die Empfangsseite genügt zunächst ein E-Mail-Postfach — mehr verlangt der Gesetzgeber nicht. Wer die eingehenden Lieferantenrechnungen gleich digital erfassen will, fotografiert sie, lässt die Felder auslesen und bucht sie direkt im System. Eingangsrechnungen erfassen →

06 — DER EHRLICHE ZEITPLAN

Wann sollte ich umstellen?

Wenn Ihr Betrieb unter 800.000 € liegt, haben Sie bis zum 31. Dezember 2027 Zeit. Sinnvoll ist trotzdem früher, aus einem unspektakulären Grund: Ihre Lieferanten stellen zum Januar 2027 um, und Sie wollen die Empfangsseite nicht gleichzeitig mit der Ausstellungsseite lernen. Ein Betrieb, der 2026 umstellt, hat 2027 einen normalen Januar.

  1. 01

    Heute

    Prüfen, ob eingehende E-Rechnungen sauber ankommen und revisionssicher abgelegt werden. Das ist seit 2025 Pflicht.

  2. 02

    Bis Ende 2026

    Bei Firmenkunden E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang erfragen und im Kundenstamm hinterlegen.

  3. 03

    2027

    Ausgangsrechnungen an Firmenkunden auf E-Rechnung umstellen — ohne Hektik, weil die Software es ohnehin kann.

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen

Wir zeigen Ihnen an Ihren eigenen Rechnungen, was sich ändert und was nicht. Ohne Vertrag, ohne Vorbereitung, ohne Vertriebsgespräch, das eigentlich eine Schulung ist.

Ohne Kreditkarte. Monatlich kündbar.

Stand: August 2026 · Quellen: BMF-FAQ zur E-Rechnung, § 14, § 14b UStG, § 33 UStDV, EN 16931

Stand: August 2026 — wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage ändert.

FAQ — HÄUFIGE FRAGEN