FRISTEN

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Welche Frist für Ihren Betrieb gilt

Für die E-Rechnung gelten drei Jahreszahlen. Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 stellen Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen aus, ab 2028 alle übrigen.

Stand: 19. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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01 · DIE FRISTEN

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen. Die Ausstellungspflicht kommt in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Betroffen sind ausschließlich Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.

DatumWen es trifftEmpfangenAusstellen
seit 01.01.2025alle inländischen UnternehmenPflichtPapier/PDF noch erlaubt
01.01.2027Vorjahresumsatz > 800.000 €PflichtPflicht
01.01.2027 – 31.12.2027Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €PflichtPapier/PDF noch erlaubt (mit Zustimmung)
01.01.2028allePflichtPflicht
dauerhaftKleinunternehmer § 19 UStGPflichtbefreit
02 · DIE UMSATZGRENZE

Die 800.000-Euro-Grenze

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres. Für die Stufe zum 1. Januar 2027 zählt also der Umsatz des Jahres 2026. Liegt er über 800.000 €, müssen Sie ab Januar 2027 E-Rechnungen an Firmenkunden ausstellen. Liegt er darunter, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, und die Pflicht greift zum 1. Januar 2028.

Für die meisten Kfz-Betriebe heißt das: 2028. Ein Meisterbetrieb mit mehreren Hebebühnen, Karosserieabteilung und Flottenkunden kann die Grenze allerdings schneller erreichen, als man denkt: 800.000 € Jahresumsatz sind rund 67.000 € im Monat.

Merksatz

Die Grenze schaut zurück: Entscheidend ist allein, was Sie 2026 umgesetzt haben.

03 · AUSNAHMEN

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Vom Ausstellen dauerhaft ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Ebenfalls außen vor bleiben Rechnungen an Privatpersonen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und bestimmte steuerfreie Leistungen. Vom Empfangen ist dagegen niemand ausgenommen.

FallAusstellenEmpfangen
Rechnung an Privatkunden (B2C)nicht betroffen—
Kleinbetrag bis 250 € brutto (§ 33 UStDV)nicht betroffen—
Kleinunternehmer § 19 UStGdauerhaft befreitPflicht
Rechnung an Firmenkunden im InlandPflicht (2027/2028)Pflicht
Rechnung ins EU-Auslandnicht von dieser Regel erfasst—
04 · WAS DAS FÜR DIE WERKSTATT HEISST

Zeitplan für die Kfz-Werkstatt

  1. Sofort (die Pflicht läuft bereits)

    Sicherstellen, dass eingehende E-Rechnungen ankommen, lesbar sind und acht Jahre unverändert abgelegt werden. Das betrifft Sie unabhängig von Ihrer Umsatzhöhe und ist seit Januar 2025 in Kraft.

  2. Bis Ende 2026

    Bei Firmenkunden die Rechnungs-E-Mail-Adresse erfassen. Viele Fuhrparks haben eine eigene Adresse für den Rechnungseingang; die sammelt man besser in Ruhe als im Januar.

  3. 2027

    Ausgangsrechnungen an Firmenkunden umstellen. Wer über 800.000 € liegt, muss. Wer darunter liegt, sollte es trotzdem tun, weil die Lieferanten ohnehin umstellen und man Empfang und Ausstellung so nacheinander lernt.

05 · VERHÄLTNIS ZUR SOFTWARE

E-Rechnung und Ihre Werkstattsoftware

Prüfen Sie, ob Ihr heutiges Programm XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1 ausgibt und den strukturierten Teil unverändert aufbewahrt. CarsKeeper bettet die E-Rechnung im ZUGFeRD-/Factur-X-Format (EN 16931) in jedes Rechnungs-PDF ein, bewahrt sie unveränderbar auf und hat das im Nutzerpreis enthalten. Das Format verarbeiten auch XRechnung-Empfänger.

Wie die E-Rechnung im Werkstattalltag entsteht →

Stand: August 2026 · Quellen: BMF-FAQ zur E-Rechnung, § 14, § 14b UStG, § 33 UStDV, Jahressteuergesetz (Kleinunternehmerregelung)

Stand: 19. August 2026. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage ändert. Weiterführend: E-Rechnung für Kfz-Werkstätten.

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