§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der PrimeLayer GmbH, Kleiststraße 4, 74182 Obersulm (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „CarsKeeper" (nachfolgend „Plattform" oder „CarsKeeper").
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform „CarsKeeper" als webbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Die Plattform unterstützt Kfz-Werkstätten und Kfz-Handelsbetriebe bei der digitalen Verwaltung ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere bei:
- a) Verwaltung von Kunden- und Fahrzeugdaten;
- b) Erstellung von Kostenvoranschlägen, Aufträgen und Rechnungen. Abgeschlossene Rechnungen werden als PDF mit eingebettetem strukturiertem Rechnungsdatensatz nach ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931 ausgegeben (hybride E-Rechnung);
- c) Reifenlager-Verwaltung;
- d) vorbereitende Buchhaltung: Kontenrahmen SKR03 oder SKR04, Kassenbuch, Erfassung von Eingangsrechnungen, Ermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Export der Buchungsdaten im DATEV-Format zur Weiterverarbeitung durch die Steuerberatung;
- e) automatisiertem Mahnwesen;
- f) weiteren in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung genannten Funktionen.
(1a) Klarstellung zum Leistungsumfang: Die Plattform führt keine doppelte Buchführung und erstellt keinen Jahresabschluss (weder Bilanz noch Gewinn- und Verlustrechnung). Sie erzeugt ferner keine XRechnung für Rechnungen des Kunden an dessen eigene Kunden; der strukturierte Rechnungsdatensatz wird ausschließlich im Format ZUGFeRD/Factur-X nach lit. b erzeugt. Die Erfüllung steuerlicher Erklärungs- und Buchführungspflichten des Kunden bleibt dessen Aufgabe bzw. Aufgabe seiner steuerlichen Berater.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters sowie aus der Bestellbestätigung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen, soweit dadurch die Erfüllung des Vertragszwecks nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.
(4) Eine künftige Erweiterung um eine Endkunden-App ist geplant. Sobald diese verfügbar ist, wird sie ohne Aufpreis im Leistungsumfang enthalten sein. Ein Anspruch auf die Bereitstellung der Endkunden-App zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Funktionen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, indem er das Registrierungsformular unter cockpit.carskeeper.de ausfüllt und absendet. Diese AGB und die Datenschutzerklärung sind über die auf jeder Seite der Website verlinkten Adressen carskeeper.de/agb und carskeeper.de/datenschutz abrufbar, speicherbar und ausdruckbar; sie werden mit Absenden der Registrierung Vertragsbestandteil.
(3) Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung des Zugangs zur Plattform zustande, spätestens mit dem Zugang der Bestätigungs-E-Mail des Anbieters beim Kunden.
(3a) Die Registrierung begründet zunächst die kostenfreie Testphase nach § 4. Eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn der Kunde im Kundenbereich der Plattform ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt und den Bezahlvorgang beim Zahlungsdienstleister abschließt (§ 4 Abs. 2, § 7).
(4) Der Kunde sichert mit Abschluss des Bestellvorgangs zu, ausschließlich für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke zu handeln.
§ 4 Testphase
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden mit Bereitstellung des Zugangs eine kostenfreie Testphase von 30 Kalendertagen. Während der Testphase kann der Kunde den vollen Funktionsumfang der Plattform nutzen. Die Angabe von Zahlungsdaten ist hierfür nicht erforderlich.
(2) Die Testphase wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Eine automatische Verlängerung und eine automatische Zahlungspflicht finden nicht statt. Möchte der Kunde die Plattform über die Testphase hinaus nutzen, schließt er im Kundenbereich ein kostenpflichtiges Abonnement ab; dies ist während und nach der Testphase möglich.
(3) Schließt der Kunde bis zum Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement ab, wird der Zugang zum Konto auf einen Nur-Lese-Zugriff umgestellt. Der Kunde kann seine Daten dann weiterhin ansehen; neue Eingaben, Änderungen und das Erstellen von Belegen sind nicht mehr möglich. Der Zugang zur Verwaltung des eigenen Benutzerkontos und zum Abschluss eines Abonnements bleibt erhalten. Zu den Folgen für den Datenexport siehe § 14.
(4) Der Kunde kann die Nutzung während der Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Kosten entstehen ihm dadurch nicht.
(4a) Der Anbieter weist den Kunden spätestens sieben Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail auf das Ende der Testphase und die Umstellung auf den Nur-Lese-Zugriff hin.
(5) Eine Testphase wird je Kunde nur einmal gewährt.
§ 5 Leistungen & Verfügbarkeit
Bereitstellung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
(2) Die für den Zugriff auf die Plattform erforderliche Internetverbindung sowie geeignete Endgeräte und Software (insbesondere ein aktueller Webbrowser) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
Verfügbarkeit
(3) Der Anbieter sichert eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Monatsmittel zu.
(4) Nicht zu vertretende Ausfälle (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Vorlieferanten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, kurzfristige notwendige Sicherheits-Patches) sind von der Verfügbarkeitszusage ausgenommen.
(5) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der typischen Geschäftszeiten (Werktage 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Sie zählen nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeitszusage.
Support
(6) Der Anbieter bietet technischen Support per E-Mail und Telefon zu den auf der Website angegebenen Zeiten an. Detaillierte Reaktionszeiten und Service-Level werden gesondert in einer Service-Level-Vereinbarung (SLA) geregelt, sofern eine solche zwischen den Parteien vereinbart wird.
§ 6 Kundenpflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform durch seine Mitarbeitenden ausschließlich im Rahmen der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte erfolgt.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Daten, die er in die Plattform einstellt. Er sichert zu, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor der erstmaligen Eingabe personenbezogener Daten Dritter (insbesondere von Endkunden seiner Werkstatt) sicherzustellen, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informiert wurden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen wesentlicher Datenbestände durchzuführen, insbesondere durch Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Exportfunktionen.
§ 7 Preise & Zahlung
Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Nutzeranzahl. Maßgeblich ist die Anzahl der vom Kunden eingerichteten aktiven Nutzerkonten, mindestens jedoch zwei Nutzer je Organisation (Mindestnutzerzahl); unterschreitet die Anzahl der aktiven Nutzerkonten die Mindestnutzerzahl, wird die Mindestnutzerzahl berechnet. Eine Erhöhung der Nutzeranzahl während der Vertragslaufzeit führt zu einer entsprechenden anteiligen Anpassung der Vergütung.
Abrechnungszyklus
(3) Der Abrechnungszyklus beträgt in beiden Tarifvarianten nach § 13 Abs. 1 einen Monat; dies gilt auch für den Tarif „Standard 12 Monate“ mit seiner Mindestlaufzeit. Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Der Abrechnungsstichtag ergibt sich aus dem Tag, an dem das kostenpflichtige Abonnement abgeschlossen wurde; ein davon abweichender Stichtag (etwa der Monatserste) wird nicht zugesichert. Weitere Abrechnungszyklen bietet der Anbieter derzeit nicht an; werden sie künftig angeboten, ergeben sich Zyklus und Preis aus der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preisliste auf der Website.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen
(3a) Neben der nutzerbezogenen Vergütung kann der Kunde kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen oder in Anspruch nehmen, insbesondere den Briefversand, die Bankanbindung und weitere Zusatzmodule. Für Zusatzleistungen gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Buchung bzw. der Inanspruchnahme gültigen Preisliste auf der Website. Monatlich berechnete Zusatzmodule werden mit dem Abrechnungszyklus nach Absatz 3 abgerechnet; wird ein solches Zusatzmodul während eines laufenden Abrechnungszeitraums gebucht, wird es für diesen Zeitraum anteilig berechnet. Nutzungsabhängige Zusatzleistungen wie der Briefversand werden nach ihrer Inanspruchnahme abgerechnet; der Anbieter ist berechtigt, sie gesammelt abzurechnen.
(3b) Die Vergütung für Zusatzleistungen wird über die Zahlungsart abgerechnet, die der Kunde beim Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements hinterlegt hat. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die Vergütung für gebuchte oder in Anspruch genommene Zusatzleistungen über diese Zahlungsart einzuziehen. Hinterlegt der Kunde später eine andere Zahlungsart, gilt die Ermächtigung für diese entsprechend.
Zahlungsmodalitäten
(4) Die Zahlung wird über die vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Welche Zahlungsarten im Einzelnen zur Verfügung stehen, wird dem Kunden im Bezahlvorgang angezeigt. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, ist er verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und nach erfolglosem Mahnverfahren den Zugang zur Plattform zu sperren. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
Preisänderungen
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszyklus anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden.
(7) Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu. Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung beim Anbieter eingegangen sein.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform für seine eigenen Geschäftszwecke ein. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(2) Die Nutzung darf nur durch die vom Kunden eingerichteten Nutzerkonten erfolgen. Jedes Nutzerkonto darf nur von einer einzelnen natürlichen Person genutzt werden.
(3) Eine Bearbeitung, Dekompilierung, Übersetzung, Vervielfältigung oder Veränderung der Plattform durch den Kunden ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt (§ 69d, § 69e UrhG).
(4) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich aller Software-Komponenten, Designs, Marken, Datenbanken und Dokumentationen, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
§ 9 Daten & Datenschutz
Kundendaten
(1) Sämtliche vom Kunden in die Plattform eingestellten Daten („Kundendaten") verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erlangt durch die Verarbeitung dieser Daten kein Eigentum an ihnen.
Auftragsverarbeitung
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Endkunden seiner Werkstatt) in die Plattform einstellt, wird der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(3) Die Parteien schließen hierzu einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, der die Anforderungen des Art. 28 DSGVO erfüllt. Der AVV wird dem Kunden in der CarsKeeper Software zur Unterzeichnung direkt nach Zugang zur Verfügung gestellt.
(4) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und im Rahmen des AVV.
Speicherort
(5) Die Kundendaten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Der Anbieter setzt darüber hinaus Unterauftragsverarbeiter ein, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben oder zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gehören, insbesondere für den E-Mail-Versand, die Betriebsüberwachung, die Zahlungsabwicklung, den Versand von WhatsApp-Benachrichtigungen sowie interne Betriebsmeldungen. Diese Übermittlungen erfolgen auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Kapitel V der DSGVO oder, soweit für den betreffenden Empfänger kein Angemessenheitsbeschluss besteht, auf Grundlage einer Interessenabwägung bei auf das Notwendige beschränktem Inhalt. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ergibt sich aus dem AVV und aus der Datenschutzerklärung.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), technische Spezifikationen, Geschäftspläne, Kundendaten und Preisinformationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von drei Jahren fort. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Version dem Kunden frei von Sach- und Rechtsmängeln zur Verfügung. Ein unerheblicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche.
(2) Der Kunde hat Mängel der Plattform unverzüglich nach Entdeckung gegenüber dem Anbieter in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben (Nacherfüllung).
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf die im Jahr vor dem schadensverursachenden Ereignis vom Kunden gezahlte Vergütung begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 13 Laufzeit & Kündigung
Laufzeit
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Für das kostenpflichtige Abonnement wählt der Kunde beim Abschluss zwischen den Tarifvarianten „Standard Flex“ und „Standard 12 Monate“. Die Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website (§ 7 Abs. 1).
(2) Im Tarif „Standard Flex“ läuft das kostenpflichtige Abonnement auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit über den jeweils laufenden Abrechnungszeitraum von einem Monat hinaus besteht nicht. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern es nicht zuvor gekündigt wird.
(2a) Im Tarif „Standard 12 Monate“ hat das kostenpflichtige Abonnement eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Beginn des kostenpflichtigen Abonnements. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern es nicht vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit gekündigt wird. Die Vergütung wird auch in diesem Tarif monatlich abgerechnet (§ 7 Abs. 3).
Tarifwechsel
(2b) Wechselt der Kunde vom Tarif „Standard 12 Monate“ in den Tarif „Standard Flex“, wird der Wechsel zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam. Wechselt der Kunde vom Tarif „Standard Flex“ in den Tarif „Standard 12 Monate“, wird der Wechsel sofort wirksam; mit dem Wechsel beginnt eine neue Laufzeit von zwölf Monaten nach Absatz 2a.
Ordentliche Kündigung
(3) Der Kunde kann das kostenpflichtige Abonnement wie folgt ordentlich kündigen:
- a) im Tarif „Standard Flex“ jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Die Kündigung wird zum Ende des Abrechnungszeitraums wirksam, in dem sie erklärt wurde;
- b) im Tarif „Standard 12 Monate“ jederzeit zum Ende der jeweils laufenden Laufzeit; die Kündigung muss vor Ablauf dieser Laufzeit erklärt werden. Die Kündigung wird zum Ende der Laufzeit wirksam, in der sie erklärt wurde.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde die Plattform uneingeschränkt weiternutzen; die monatliche Vergütung bleibt bis dahin geschuldet. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.
(3a) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
(3b) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang auf einen Nur-Lese-Zugriff umgestellt (§ 4 Abs. 3); § 14 gilt entsprechend.
(4) Die Kündigung erfolgt durch entsprechende Auswahl im Kundenbereich der Plattform oder durch Mitteilung in Textform (E-Mail genügt) an hej@carskeeper.de.
Außerordentliche Kündigung
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Zahlungsverzug ist oder wesentliche vertragliche Pflichten trotz Abmahnung verletzt.
§ 14 Datenexport bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann während der gesamten Vertragslaufzeit sowie während der Testphase über die Exportfunktionen der Plattform seine Daten herunterladen. Der vollständige Export wird als ZIP-Archiv erzeugt, das die Datenbankinhalte als JSON sowie die hinterlegten Dateien im Original enthält. Ein erzeugter Export steht sieben Tage zum Download bereit und wird danach automatisch gelöscht.
(2) Der Kunde hat den vollständigen Export vor Ende des Vertrags bzw. vor Ablauf der Testphase anzustoßen. Nach der Umstellung auf den Nur-Lese-Zugriff (§ 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3b) kann ein neuer Export technisch nicht mehr erzeugt werden. Der Anbieter weist hierauf in der Mitteilung nach § 4 Abs. 4a hin.
(3) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen einen lesenden Zugang zur Verfügung. In diesem Zeitraum kann der Kunde seine Daten in der Plattform einsehen und bereits erzeugte Exporte im Rahmen der Frist nach Absatz 1 herunterladen.
(4) Kann der Kunde den Export aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig erzeugen, stellt der Anbieter ihm den vollständigen Export auf Anforderung in Textform innerhalb der Frist nach Absatz 3 einmalig kostenfrei bereit.
(5) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 wird der Anbieter die Daten des Kunden löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens sieben Tage vor Beginn der Löschung in Textform.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Rahmenbedingungen, zur Schließung von Regelungslücken oder zur Anpassung an geänderte Leistungen erforderlich ist und die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde den Änderungen rechtzeitig, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Übergangsregelung zu Version 2.1
(5) Für kostenpflichtige Abonnements, die vor Inkrafttreten der Version 2.1 dieser AGB abgeschlossen wurden, gelten die bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen zu Preis, Abrechnung und Laufzeit fort, bis der Kunde den Tarif wechselt. Mit dem Tarifwechsel gelten für das Abonnement die Bedingungen dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Wechsels aktuellen Fassung und die Preise der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.